Zur Information:
Folgende Vorgaben (Hausrecht) bleiben in PUSTEBLUME bis (vorerst) 25.Mai. `22 bestehen:
Auf dem Gelände und in PUSTEBLUME gilt weiterhin für alle Besucher eine FFP2-Maskenpflicht
Für alle Besucher (über das reine Bringen und Abholen hinaus) gilt 3 G= geimpft, genesen oder getestet.
Für alle Mitarbeitende bleibt die Maskenpflicht in der Einrichtung (wenn nicht genügend Abstand möglich) bestehen
Der Rahmenhygieneplan wird zusätzlich zum regulären Hygienekonzept umgesetzt
Ab Montag, den 02. Mai führen wir die festen Angebote der Marienkäfer- und Schmetterlinge wieder gemeinsam bzw. gemischt durch.
Ab Montag, den 09.Mai werden die Spielbereiche in Flur, Treff etc. wieder für alle PUSTEBLUME- Kinder geöffnet und alle können sich gegenseitig besuchen.
HURRA